Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Reinigung nach Pflegekennzeichnung
Die Reinigung der übernommenen Gegenstände erfolgt nach den Herstelleranweisungen der Pflegekennzeichnung sowie nach den anerkannten Regeln des Textilreinigungshandwerks. Ist eine Pflegekennzeichnung nicht vorhanden, unleserlich oder unzureichend, so erfolgt die Behandlung auf Risiko des Auftraggebers.
2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat bei der Übergabe auf Besonderheiten der zu behandelnden Gegenstände ausdrücklich hinzuweisen (z. B. nicht entfernbare Flecken, Vorschäden, empfindliche Applikationen). Vor der Übergabe sind aus den Taschen und Fächern alle Gegenstände zu entfernen — insbesondere Kugelschreiber, Kosmetikartikel (z. B. Lippenstift) sowie Papier. Für Schäden, die durch verbliebene Gegenstände entstehen, übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
3. Nicht zu vertretende Schäden
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungeeignete oder fehlerhafte Pflegekennzeichnung, verarbeitungsbedingte Mängel (z. B. nicht waschechte Farben, nicht hitzebeständige Applikationen) sowie verborgene Mängel, die bei der Übernahme nicht erkennbar waren.
4. Rückgabe und Aufbewahrung
Die Rückgabe gereinigter Gegenstände erfolgt gegen Vorlage des Abholscheins. Nicht abgeholte Gegenstände werden drei Monate nach Fertigstellung aufbewahrt. Danach verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf insgesamt ein Jahr. Nach Ablauf dieser Frist ist das Unternehmen berechtigt, die Gegenstände zu verwerten — in der Regel durch Weitergabe an karitative Einrichtungen.
5. Reklamationen
Beschädigungen oder Mängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Abholung anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei berechtigten Reklamationen wird zunächst Nachbesserung angeboten; schlägt diese fehl, richtet sich die Entschädigung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Haftung und Schadensersatz
Das Unternehmen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Gegenstandes begrenzt. Wertgegenstände mit einem Wert von über 500 € sind bei der Übergabe ausdrücklich zu deklarieren; andernfalls wird der Schaden auf Basis des üblichen Reinigungswertes reguliert.
7. Preise
Die angegebenen Preise sind Richtpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Den verbindlichen Endpreis teilen wir Ihnen nach persönlicher Begutachtung des Gegenstandes mit. Es gelten die zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Preise.
